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audience statistics Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!! 
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Since the beginning of the war, more than 2000 civilians have been killed by Russian missiles, according to official data. Help us protect Ukrainians from missiles - provide max military assisstance to Ukraine #Ukraine. #StandWithUkraine
Noch eine Antwort vom PEI Unter hatte ich beim PEI angefragt, ob und wie die Studie aus Apulien () in die Risiko-Bewertungen der MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe eingeflossen sind. Das PEI hat sehr umfangreich geantwortet, umschifft dabei jedoch die eigentliche Frage und verweist auf einen Satz daraus (auf Deutsch): vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten! Ihren Ausführungen kann ich entnehmen, dass Sie sich mit der Studie nicht näher beschäftigt haben. Das von Ihnen erwähnte Zitat bzw. der Absatz sollte weiter gelesen werden (hier als deutsche Übersetzung): Die Zusammenfassung des Papiers zur aktiven Überwachung endet mit einer ermutigenden Aussage: „Da keine neuen Signale entdeckt wurden, bestätigen unsere Daten aus dem aktiven Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des MMRV-Impfstoffs.“ Ich habe mir erlaubt, in meiner Antwort noch den Rest zu ergänzen (auch auf Deutsch): Darüber hinaus stellen die Autoren in der Einleitung fest, dass nach Impfungen „schwerwiegende AEFIs absolut selten sind“, wobei sie sich auf ein Sachverständigengutachten zur Arzneimittelsicherheit und das oben genannte WHO-Dokument berufen. In der Diskussion wird bekräftigt, dass „das aktive Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bestätigt und verstärkt hat“. Die Daten in dem Artikel sind jedoch anders: Viele Leser mögen „absolut selten“ als „sehr selten“ verstehen, aber international werden sehr seltene Ereignisse als solche mit einer Häufigkeit <1/10.000 definiert, während in dem Bericht die kausal zusammenhängenden schwerwiegenden AEFIs 38/1000 betragen. Diese Häufigkeit sollte sie als „häufige“ AEFIs (<1/10 aber > 1/100) einstufen. Die Ergebnisse des Apulien-Berichts sollten mit dem verglichen werden, was aus den Berichten der nationalen Gesundheitsbehörden bereits bekannt ist. Die Daten der aktiven Überwachung zeigen, dass die Zahl der schwerwiegenden AEFIs im Zusammenhang mit dem MMRV-Impfstoff um ein Hundertfaches höher ist als auf der Grundlage der Spontanüberwachung und der AIFA-Berichte erwartet. Es ist überraschend, dass 38/1000 schwerwiegende AEFIs statt der 0,127/1000, die im AIFA-Bericht für denselben Impfstoff angegeben wurden, nicht als „aufkommendes Signal“ angesehen werden. In der EudraVigilance-Datenbank finden sich im EWR nur 767 Meldungen für das Jahr 2020 und 922 Meldungen für das Jahr 2019 zu den MMRV-Impfstoffen, d.h. in beiden Jahren liegt die Zahl der Gesamtmeldungen unter der Zahl der 992 Meldungen allein aus der Provinz Apulien. Dies belegt, dass die Daten nicht in die EudraVigilance-Datenbank eingeflossen sind, was das PEI selbst anhand der Zahlen hätte leicht überprüfen können — hat es aber nicht. Meine Nachfrage in Italien hatte ergeben, dass Priorix Tetra über Deutschland und damit über das PEI zugelassen ist und daher auch das PEI verantwortlich ist für die entsprechende Überwachung der Sicherheit. Anhand der Antwort auf meine Anfrage bin ich mir jedoch nicht sicher, ob das dem PEI bewusst ist. Offensichtlich ist das PEI aber nicht die einzige Behörde, die es unproblematisch findet, wenn bei einem Impfstoff in 3,8% der Fälle schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten. Die AIFA in Italien hat es ja auch nicht interessiert. Was also schließen wir daraus? Das PEI hat mal wieder belegt, dass es seinen Job nicht macht und die Sicherheit von Impfstoffen eben nicht oder zumindest nicht gründliche überwacht. Es reicht nicht, bei Studien einen Satz zu lesen, sondern man sollte schon die gelieferten Zahlen mit beachten. 😬
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Sicherheit der MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe
Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2020 wurde eine Studie aus der ital. Proviz Apulien veröffentlicht. Hierbei ging es um die Sicherheit der MMRV-Impfstoffe im Rahmen einer aktiven Nachverfolgungsstudie von Impfnebenwirkungen. "Adverse events following measles-mumps-rubella-varicella vaccine: an independent perspective on Italian pharmacovigilance data" https://f1000research.com/articles/9-1176 Eltern von 2500 Kindern wurden gebeten, drei Wochen lang nach der MMRV-Impfung ein Tagebuch zu führen. Danach wurden sie von Forschern der Universität Bari und des Gesundheitsministeriums der Provinz Apulien angerufen. Es gab 2149 Rückläufe, von denen 992 unerwünschte Nebenwirkungen zeigten (46,2%). 109 dieser 992 Nebenwirkungen (11% der unerwünschten Nebenwirkungen bzw. 3,8% aller Nebenwirkungen) erfüllten die Kriterien der WHO in Bezug auf eine „schwerwiegende“ Nebenwirkung, d.h. sie waren lebensbedrohlich oder tödlich, erforderten eine medizinische Intervention oder einen Krankenhausaufenthalt oder…
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👆 Aber der Richter hat doch gesagt... Ein von uns oft geäußerter Gedanke ist, dass Richter, angesichts ihrer beruflichen Stellung, über das erforderliche Wissen verfügen müssen, oder? In diesem Zusammenhang möchte ich (oben) gerne einen Beschluss des OLG Rostock teilen, der einen Bußgeldbescheid aufgehoben hat, welcher gegen zwei Eltern gemeinschaftlich erlassen worden war — also einen sogenannten "Doppeldecker". Bereits vor der Verhandlung hatten die Eltern beim Gesundheitsamt angefragt, ob die zugrunde liegenden Aufforderungsschreiben per Verwaltungsakt ergangen seien. Das Gesundheitsamt verneinte dies. Während der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte die vorsitzende Richterin jedoch klar, dass es sich selbstverständlich um Verwaltungsakte handelte, gegen die die Eltern jedoch keine Rechtsmittel eingelegt hätten. Dies wurde sinngemäß als ein Versäumnis der Eltern dargestellt — so nach dem Motto: Selbst Schuld, eben 🤷‍♀️ Auch als die Eltern darauf hinwiesen, dass ein Bußgeldbescheid, der sich gegen zwei Personen mit einer einheitlichen Summe richtet, rechtswidrig sei, erklärte die Richterin, dass dieser Fehler im Rahmen der Verhandlung "geheilt" worden sei. In der darauffolgenden Instanz vor dem OLG Rostock beauftragten die Eltern eine Anwaltskanzlei. Schon in der Erwiderung auf die Rechtsbeschwerde stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass sie der Beschwerdeschrift in vollem Umfang zustimmt, und und setzte sogar noch eins drauf, indem sie darauf verwies, dass das Urteil ja nicht einmal ordentlich zugestellt worden ist. Am Ende wurden die Bußgeldbescheide — sorry, ich meinte natürlich: wurde der Bußgeldbescheid — zurückgenommen, weil es unzulässig ist, einen einzigen Bußgeldbescheid mit einer einzigen Summe gegen mehrere Leute zu erlassen. Ich weiß, dass einige hier mitlesen, die sich nicht getraut haben, in die nächste Instanz zu gehen, obwohl sie auch so einen "Doppeldecker" hatten. Ich weiß auch, dass es hier einige gibt, die vor Gericht ihre Einsprüche zurückgenommen haben, weil die Richter meinten, sie hätten den Bußgeldbescheid nun geheilt. Dieser Beschluss des OLG Rostock sagt ganz konkret und sogar in Bezug auf das Masernschutzgesetz etwas anderes und es ist noch nicht zu spät, jetzt noch gegen eure Bußgeldbescheide vorzugehen. Anwälte helfen euch dabei, wenn ihr es nicht alleine machen wollt 🙏
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OLG Rostock_Az. 21 ORbs 111.24_Beschluss vom 07.08.2024.pdf

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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 08.09.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2024-09-08-MSG Umsätze ZSF.pdf

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Hurra, endlich eine Antwort! Es gibt Antwort über Frag-den-Staat vom PEI zum Thema "Präklinische Sicherheitsstudien". Diese möchte ich kurz zusammenfassen: Für den Impfstoff M-M-RVaxPro gibt es tatsächlich keine präklinischen Sicherheitsstudien. Dieser Impfstoff wurde direkt am Menschen (Kleinkindern) getestet. Für den Impfstoff Priorix wird zwar in der Fachinformation auf präklinische Sicherheitsstudien verwiesen, diese liegen dem PEI aber nicht vor, obwohl diese (laut in der Anfrage verlinktem Auszug aus dem Bundesgesundheitsblatt) zumindest bei der nationalen Zulassung des Impfstoffes zwingend in die Nutzen-Risiko-Bewertung hätten einfließen müssen. Hieraus ergibt sich als einzige Schlussfolgerung, dass entweder die Informationen des RKI im Gesundheitsblatt falsch sind, oder dass es eine Zulassung der beiden in Deutschland erhältlichen MMR-Impfstoffe niemals hätte geben dürfen. Ich hoffe, dass ihr alle diese Information verwenden könnt 🙏
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Präklinische Sicherheitsstudien der MMR-Impfstoffe
Als Betroffene des Masernschutzgesetzes bin ich auf der Suche nach Informationen, wo die präklinischen Sicherheitsstudien zu den Impfstoffen Priorix und M-M-RVaxPro zu finden sind, die der STIKO-Empfehlung zugrunde liegen. Das RKI hat hierzu das Bundesgesundheitsblatt, Band 63, Heft 1 vom Januar 2020, "Zulassungsverfahren für Humanimpfstoffe in Deutschland und Europa und das Präqualifizierungsprogramm der WHO" veröffentlicht, abzurufen unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/Bundesgesundheitsblatt/Downloads/2020_01_Grabski.pdf?__blob=publicationFile und verweist darauf, dass ohne präklinische Sicherheitsstudien keine Impfstoffe in Deutschland zugelassen werden. Im Beipackzettel von M-M-RVaxPro findet sich folgende Info: 5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit Präklinische Studien wurden nicht durchgeführt. Quelle: https://www.forum-impfen.de/images/Fachinfo/M_M_RVAXPRO_08_20.pdf Aber auch zu Priorix habe ich keine solche präklinische Sicherheitsstudie gefunden, obwohl Priorix ja…
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Presseschau... Im nächsten Landkreis in NRW scheinen großflächig die Masern ausgebrochen zu sein. Und wieder stehen hier interessante Details im Kleingedruckten. Aktuell soll es im Märkischen Kreis 175 laufende Verfahren bzgl. Masernschutzgesetz geben und es seien dieses Jahr bereits 131 Bußgeldbescheide erstellt worden. Einige dieser "Fälle" sind uns bekannt und wir freuen uns, dass bisher bei allen, die wir kennen, die Bußgeldbescheide vor Gericht nicht standgehalten haben, sondern zurückgenommen wurden — sofern die Eltern auch vors Amtsgericht gegangen sind. Ob diese 28 an Masern Erkrankten auch alle unters Masernschutzgesetz gefallen sind? Ich habe jedenfalls die Gelegenheit wieder genutzt und dazu eine Anfrage erstellt unter
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Größter Masernausbruch seit fünf Jahren im Märkischen Kreis
28 bestätigte Masern-Fälle und steigende Zahlen: Was zum Infektionsherd bekannt ist und welche Maßnahmen ergriffen werden.
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Presseschau... Die wichtigen Details stehen häufig im Kleingedruckten. So hat der Kreis Euskirchen gerade bekannt gegeben, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen eine Impfquote von 97% vorliegt. Die Impfquote darf bitte nicht verwechselt werden mit der Immunisierungsrate, bei der Geimpfte und natürlich Immune zusammengefasst werden und die somit noch höher liegt! Wir dürfen gespannt sein, ob dies Auswirkungen auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren im Landkreis Euskirchen hat, denn damit muss ja die Impfquote bei Schulkindern nun nicht mehr erhöht werden, so dass den Eltern das Nichtimpfen auch nicht mehr vorgeworfen werden kann. Update von 9:55 Uhr Ich habe dazu soeben eine Anfrage erstellt unter
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Acht Fälle mit Masern im Kreis Euskirchen
Kreis Euskirchen. Im Kreis Euskirchen gibt es aktuell acht bestätigte Masern-Fälle bei Kindern. Nach Angaben des Kreis-Gesundheitsamtes sind unter anderem&
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Ping-Pong-Spiel in Augsburg... Es geht schon wieder um Bayern, diesmal aber nicht Oberbayern, sondern um Schwaben, und zwar um den Landkreis Augsburg. Augsburg hatte schon immer eine sehr "kreative" Art, das Masernschutzgesetz umzusetzen. Da wurden mal bis zu sechs verschiedene Aktenzeichen für ein Kind vergeben oder einfach Schreiben niemals zugestellt. Vielleicht wurden sie auch nie erstellt, was jedoch erst wegen der beantragten Akteneinsicht aufgefallen ist. Auf Nachfrage nach Erhalt des Bußgeldbescheides bestätigte dann Augsburg aber, dass es sich bei den Aufforderungsschreiben um Verwaltungsakte gehandelt habe. Da diese keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielten, bedeutet dies, dass man ein Jahr lang dagegen klagen kann. Die Bußgeldbescheide gingen dann zum Amtsgericht, dieses verwies jedoch auf die noch offene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und teilte mit, erst nach der Entscheidung dort entscheiden zu wollen. Dann kam der berühmte Beschluss des BayObLG, das die Bußgeldbewehrtheit eines Verstoßes gegen einen rechtskräftig gewordenen Verwaltungsakt bestätigt. "Also", so dachte sich das AG Augsburg, "dann können wir ja doch die OWi-Verhandlungen terminieren." Und es setzte gleich mehrere Verhandlungstermine für den 16.08.2024 an. Woher sollte es auch wissen, dass gegen div. Entscheidungen des BayObLG zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden anhängig sind 🤷‍♀️ Erst Termin, dann kein Termin, dann doch Termin? Da war doch was mit Rechtsmitteln gegen Verwaltungsakte. Klage! Die Eltern taten das, was sie tun mussten, und reichen Klage gegen die Aufforderungsschreiben beim VG Augsburg ein. Als sie das Aktenzeichen in Händen hielten, teilten sie dem AG Augsburg mit, dass sie Klage gegen das Landratsamt Augsburg wegen der Aufforderungsbescheide eingereicht hätten und dass diese jederzeit noch vom Gericht kassiert werden könnten. Eine Mutter kommentierte die daraufhin erhaltene Abladung des AG, sie habe sich noch nie so sehr über eine Ausladung gefreut 😄 Das heißt, für alle, die sich schon auf den 16.08.2024 gefreut hatten, dass zumindest die uns bekannten Termine nicht stattfinden werden.
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Rosenheim... Es gibt positive Nachrichten aus Rosenheim! Das Gesundheitsamt hatte im letzten Jahr mehrere Bescheide erlassen, mit denen die Eltern aufgefordert wurden, innerhalb von 1 Monat einen Nachweis vorzulegen. Leider waren viele (noch) nicht darauf sensibilisiert, dass nur der Verstoß gegen so einen Bescheid ein Bußgeld nach sich zieht und haben daher keine Rechtsmittel = Klage eingereicht. Also wurden die Bescheide rechtskräftig. Eine Familie aus Rosenheim wurde zur Bußgeldverhandlung (600 € Bußgeld) eingeladen, hat aber mal ganz frech die Rücknahme des Bescheides beantragt, weil dieser gem. Rechtsprechung des VGH Bayern sowie Stellungnahme der Landesanwaltschaft rechtswidrig war. Die Erfüllungsfrist sollte 2 Monate betragen, und nicht 1 Monat. Das Amt reagierte erst einmal gar nicht. Also fragte die Familie freundlich bei der Regierung von Oberbayern an, ob auf Antrag solche rechtswidrigen Verwaltungsakte zurückgenommen werden müssten. Die Regierung von Oberbayern teilte mit, sie habe mit dem Gesundheitsamt Rosenheim Kontakt aufgenommen und von dort würde sich jemand melden. Heute wurde der Aufforderungsbescheid zurückgenommen und auch der Bußgeldbescheid 👍 Ein Wermutstropfen bleibt: Das Amt hat gleich einen neuen Aufforderungsbescheid erlassen, in dem nun 2 Monate Frist gesetzt wurden. Da die Familie aber nach Schleswig-Holstein umzieht und der Sohn gar keine Schule in Rosenheim mehr besucht, sollte sich das auch schnell klären lassen.
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Frag-den-Staat II... Nach dem Post zum STIKO und den Nutzen-Risiko-Analysen () habe ich erneut versucht, das noch einmal offizieller und für alle zugänglich hinzubekommen und daher auch diesbezüglich über Frag-den-Staat beim RKI noch einmal mit ähnlichem Text angefragt: 👉 Nun heißt es auch da Abwarten, ob eine Antwort kommt, und ggf. dann nachfragen, wie diese zu verstehen ist 🙏
Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
Die Nutzen-Risiko-Bewertungen der STIKO... Erinnert ihr euch noch an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2022? Mich hat da vor einer Weile Randnummer 24 getriggert: Die Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen…
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Frag-den-Staat... Nach dem Post zum PEI und den präklinischen Sicherheitsstudien () habe ich versucht, das noch einmal offizieller und für alle zugänglich hinzubekommen und daher über Frag-den-Staat beim PEI noch einmal mit ähnlichem Text angefragt: 👉 Nun heißt es Abwarten, ob eine Antwort kommt, und ggf. dann nachfragen, wie diese zu verstehen ist 🙏
Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
Präklinische Sicherheitsstudien Nachdem wir uns gestern ein bisschen mit der STIKO beschäftigt und über die fehlenden Nutzen-Risiko-Analysen für die MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe geschrieben haben, darf heute mal das PEI ran. Im Bundesgesundheitsblatt, Band 63, Heft 1 vom Januar 2020, zum Thema "Zulassungsverfahren für Humanimpfstoffe in Deutschland und Europa und das Präqualifizierungsprogramm der WHO" ist zu lesen, dass in Deutschland keine Impfstoffe ohne präklinische Sicherheitsstudien (= Tierversuche) zugelassen werden. Das ist ja durchaus beruhigend, dass hier keine Menschen für Versuche missbraucht werden, womöglich noch ohne ihr Wissen 😮‍💨 Wer es nachlesen möchte: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/bgbl/01-2020/text-grabski-hildt-wagner.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Allerdings befindet sich in der Fachinformation von M-M-RVaxPro folgende Info: 5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit Präklinische Studien wurden nicht durchgeführt. Quelle: https://www.fachinfo.de/pdf/010432 Auch zu…
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Fundgrube RKI-Protokolle Auch in Sachen Masern sind die RKI-Protokolle absolut interessant und wir sind gespannt, was ihr noch alles darin entdecken werdet. Das Bild oben stammt aus dem Protokoll von 2021 von Seite 579. Offensichtlich ist dem RKI also doch ein Cut Off-Wert / Mindesttiter bekannt, ab dem zuverlässig eine Immunität gegen Masern besteht. Schade, dass das RKI uns bei jeder Anfrage die Auskunft hierüber verweigert und die Gesundheitsämter behaupten, einen solchen Wert gäbe es gar nicht. Also, ran an die Tasten! Jeder, der noch einen Antrag oder eine Anfrage bei "seinem" Gesundheitsamt offen hat, das den gesetzlich geforderten Cut Off-Wert noch nicht mitgeteilt, sollte anhand des Hinweises oben dringend noch einmal dort nachfragen 😉 Nachtrag vom 25.07.2024 Bei Frag-den-Staat gibt es schon eine Anfrage dazu:
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Masern-Ausbruch... Die Masern sind mal wieder zurück. Dieses Mal hat es überwiegend Ungeimpfte im Kreis Paderborn erwischt — aber eben nicht nur Ungeimpfte. Irgendwie merkwürdige, diese Mitteilung... Geimpfte sind gut geschützt, aber es waren eben nicht nur Ungeimpfte unter den Erkrankten 🤷‍♀️ Aus zuverlässiger Quelle haben wir ebenfalls erfahren, dass auch Kinder im Krankenhaus liegen. Sie hatten bei 40,5°C Fieber zur Fiebersenkung Paracetamol bekommen.
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Zehn Fälle von Masern im Kreis Paderborn
Der Kreis Paderborn muss sich aktuell mit dem Thema Masern...
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 14.07.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2024-07-14-MSG Umsätze ZSF.pdf

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https://youtu.be/QR6aY-YT5fg?feature=shared 🎬Neue Gerichtsreportage Masernimpfung! Muss das sein? Mütter klagen vor Gericht. 34 irreversible Impfungen (so das Bundesverfassungsgericht) haben Babys bis zum 18. Lebensmonat laut Impfplan der STIKO zu ertragen. Doch die denkwürdige Corona-Politik hinterlässt Folgen, die der Impfindustrie nicht gefallen. Immer mehr Eltern fangen an, die Sinnhaftigkeit dieses Impf-Marathons zu hinterfragen. So diese Mutter, die sich der Pflicht zum Nachweis der Masern-Impfung ihres 5-jährigen Kindes verweigert und am 8. Juli 2024 vor dem bayerischen Verwaltungsgericht München klagte. Sie hat das Wohl ihres Kindes über das Pflichtbewusstsein eines folgsamen Bürgers gestellt. Das Schweigen seitens der Kammer, bestehend aus drei Richtern und zwei Schöffen, war sehr vielsagend.
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Masernimpfung muss das sein? Mütter klagen vor Gericht.
34 irreversible Impfungen (so das Bundesverfassungsgericht) haben Babys bis zum 18. Lebensmonat laut Impfplan der STIKO zu ertragen. Doch die denkwürdige Corona-Politik hinterlässt Folgen, die der Impfindustrie nicht gefallen. Immer mehr Eltern fangen an, die Sinnhaftigkeit dieses Impf-Marathons zu hinterfragen. So diese Mutter, die sich der Pflicht zum Nachweis der Masern-Impfung ihres 5-jährigen Kindes verweigert und am 8. Juli 2024 vor dem bayerischen Verwaltungsgericht München klagte. Sie hat das Wohl ihres Kindes über das Pflichtbewusstsein eines folgsamen Bürgers gestellt. Das Schweigen seitens der Kammer, bestehend aus drei Richtern und zwei Schöffen, war sehr vielsagend. _________________________________________________________________________ Wer meine Arbeit unterstützen möchte: Claudia Jaworski HypoVereinsbank DE94743200730370111898 BIC HYVEDEMM433
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Düren... Heute möchten wir gerne mal einige News aus der Düren-Gruppe mit euch teilen, da sich dort in den letzten Wochen einiges ereignet hat. Wer selbst im Landkreis Düren wohnt, weiß sicherlich, wovon wir reden, aber ein wichtiger Hinweis: Ihr seid nicht alleine! Es gibt laut telefonischer Auskunft eines Mitarbeiters beim Gesundheitsamt sogar 150 Fälle, die er alle alleine bearbeiten muss, nachdem seine Kollegin in Mutterschutz gegangen, so dass sie ihre Fälle nicht mehr zu Ende bringen kann. Und wir hatten uns schon gewundert, warum auf einmal ihre E-Mail-Adresse nicht mehr existierte 🤷‍♀️ Ab dem Bescheid mit der Zwangsgeldandrohung hat der arme Mann dann aber endlich Ruhe und der Fall ist für ihn erledigt. Wenn die Betroffenen Klage einreichen, übernimmt wohl das Rechtsamt (so unsere Vermutung). In Düren ticken die Uhren ⏱ anders als in sonstigen Landkreisen. Dort gibt es z.B. für Einschreiben ein Postfach 📨, das zumindest sporadisch geleert wird, in zwei Fällen so ca. einmal in zehn Tagen, so dass der Zwangsgeldandrohungsbescheid erlassen wurde, bevor die fristgerechte Einlassung zur Anhörung überhaupt aus dem Postfach abgeholt worden war. "Mit Anhörung vom 19.02.2024 habe ich Ihnen Gelegenheit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Sie zogen es jedoch vor, sich in der Angelegenheit nicht zu äußern." Kein Problem! Kurze E-Mail an die Sachbearbeiterin, diese fragt bei der Rechtsabteilung nach und die Rechtsabteilung interveniert daraufhin und meint, dieser Bescheid wäre ermessenfehlerhaft erlassen worden und müsse zurückgenommen werden. Während man die Kollegin also noch auf die Fehler in den Schreiben aufmerksam machen konnte und sie sich sogar für die Hinweise bedankte, kann der neue Sachbearbeiter aufgrund der Vielzahl seiner Fälle leider nicht mehr individuell agieren bzw. reagieren, was auch die anderen Leute im Amt wissen, so dass sie ihm nicht einmal mehr die Schreiben weiterleiten. Wie also sollen oder können wir ihm klarmachen, dass die Frist zur Vorlage eines Nachweises bis zum 19.07.2022 einfach nicht mehr zu schaffen ist und das VG Aachen dies sicherlich auch so sehen wird? 🤔 Eine Vorlage dagegen bis zum 05.07.20204, wie in einem anderen Bescheid gefordert, sollte möglich sein. Eure Ideen dürft ihr gerne im Chat teilen. Wie gesagt, in Düren ticken die Uhren ⏱ anders.
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Präklinische Sicherheitsstudien Nachdem wir uns gestern ein bisschen mit der STIKO beschäftigt und über die fehlenden Nutzen-Risiko-Analysen für die MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe geschrieben haben, darf heute mal das PEI ran. Im Bundesgesundheitsblatt, Band 63, Heft 1 vom Januar 2020, zum Thema "Zulassungsverfahren für Humanimpfstoffe in Deutschland und Europa und das Präqualifizierungsprogramm der WHO" ist zu lesen, dass in Deutschland keine Impfstoffe ohne präklinische Sicherheitsstudien (= Tierversuche) zugelassen werden. Das ist ja durchaus beruhigend, dass hier keine Menschen für Versuche missbraucht werden, womöglich noch ohne ihr Wissen 😮‍💨 Wer es nachlesen möchte: Allerdings befindet sich in der Fachinformation von M-M-RVaxPro folgende Info: 5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit Präklinische Studien wurden nicht durchgeführt. Quelle: Auch zu Priorix waren keine präklinische Sicherheitsstudien zu finden. Aber dies ist ja unmöglich in Deutschland! Was liegt also näher, als direkt beim PEI zu fragen, ob diese eigene Tierversuche gemacht haben oder andere kennen, die welche gemacht haben, so dass sie dann die Ergebnisse herausgeben können. Leider hat das PEI keine Kenntnis über solche Studien. Laut PEI ist das aber auch gar nicht nötig, weil die EMA ja die Impfstoffe zugelassen hat. Also sollte man dort mal nachfragen. Ob dem PEI bewusst ist, dass Jan Mueller-Berghaus aus dem PEI im CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) für Qualität, Sicherheit und Effektivität von biologischen Medizinprodukten, inkl. fortgeschrittene Therapien und Impfstoffe verantwortlich ist 🤔 Wir wissen das Dank Corona. Was dem PEI nicht vorliegt, nämlich Tierversuche, haben wir gefunden. Leider nur für die Wirkstoffgruppe und auch nicht direkt für die Impfstoffe, aber das dort aufgezeigte genotoxische Potential wurde bis heute nicht widerlegt.
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Die Nutzen-Risiko-Bewertungen der STIKO... Erinnert ihr euch noch an den ? Mich hat da vor einer Weile Randnummer 24 getriggert: Die Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen – Unterstützung des Robert Koch-Instituts. Dabei steht weniger eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung im Vordergrund, 👉 sondern die Nutzen-Risiko-Abwägung der Wirksamkeit von Impfstoffen und möglichen Impfrisiken 👈. Demnach hat die Ständige Impfkommission nicht nur den Nutzwert einer Impfung für Einzelne, sondern auch für die Gesamtbevölkerung in den Blick zu nehmen (vgl. § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der STIKO). Nach § 20 Abs. 2 Satz 3 IfSG hat die Kommission die Kernaufgabe, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderer Maßnahmen der Vorsorge gegen übertragbare Krankheiten zu geben und Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer darüber hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung zu entwickeln. Ihre Empfehlungen gelten als medizinischer Standard; sie sind auch Grundlage für die Erstattung von Kosten (vgl. § 20i Abs. 1 Satz 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V). Nach § 20 Abs. 3 IfSG sollen die obersten Gesundheitsbehörden der Länder ihre öffentlichen Empfehlungen auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aussprechen. Hierin legt das BVerfG nämlich dar, dass der Zulassung und der Empfehlung von Impfstoffen (nicht Impfungen!) eine Nutzen-Risiko-Bewertung zugrunde liegt. Was liegt da also näher, als bei der STIKO anzufragen und sich diese übersenden zu lassen? Eine Mama aus dem Chat hat es für uns alle gemacht, und dreimal dürft ihr raten, was dabei herauskam... Na? Richtig! Es gibt gar keine Nutzen-Risiko-Bewertung für die in Deutschland zugelassenen MMR- und MMRV-Impfstoffe. Die STIKO macht das nämlich (entgegen der Darlegung des BVerfG) überhaupt nicht für die einzelnen Impfstoffe. Wer es selbst ausprobieren möchte, nur Mut! Fragt gerne auch mal bei der STIKO nach. Und wenn ihr selbst gerade ein OWi laufen habt oder ein Verwaltungsverfahren, könnt ihr die Info ja dann individuell für euch und euren Fall verwenden.
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Unrichtige Gesundheitszeugnisse... Ein Beschluss des OLG Celle, der gerade einmal zwei Monate alt ist, setzt sich sehr ausführlich mit dem Thema "Unrichtige Gesundheitszeugnisse" auseinander. Die Richter legen darin sehr ausführlich dar, wie sie die Masern.express-Gutachten von Dr. Sönnichsen im Rahmen ihrer Strafbarkeit bewerten. Der betroffenen Mutter winken 30 Tagessätze à 50 €, nur weil das "Ärztliche Gutachten" aus dem Internet vorunterzeichnet war. Das OLG Celle selbst bleibt seiner Linie treu und führt erneut aus, dass Gesundheitszeugnisse zwar keine Diagnosen enthalten müssen, dass sich aus ihnen aber ergeben muss, dass eine individuelle Bewertung stattgefunden hat (im vorliegenden Fall der Aktenlage) woraus sich eine Prognose (im vorliegenden Fall die vorläufige Impfunfähigkeit) ergibt. Sicherlich lässt sich darüber streiten, ob eine vorläufige Impfunfähigkeit tatsächlich eine Prognose ist, aber das sehen eben die Richter in Celle so und schon bei wurde nach GOÄ 80 abgerechnet, was eine Prognose voraussetzt. Auf alle Fälle können wir hoffen, dass dieser Beschluss und ggf. das anschließende Urteil des AG Stolzenau nicht dazu führen, dass nun hunderte oder sogar tausende solcher Fälle überall in Deutschland eröffnet werden 🙏 Der Beschluss des OLG Celle passt leider sehr schön zum Beschluss des VGH Bayern, den wir hier gestern geteilt hatten, und ich kann nur jedem raten, der ein solches Gutachten vorgelegt hat, sich juristisch beraten zu lassen oder zumindest zu versuchen, die möglichen Allergien mit Tests wie IgE, LTT, BAT, BDT usw. zu untermauern, damit die Ämter und Richter sehen, dass man auch selbst aktiv geworden ist und sich nicht auf einem solchen "Gesundheitszeugnis" ausgeruht hat.
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OLG Celle, 09.04.2024 - 2 ORs 29/24 - Verurteilung wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses im Falle einer ärztlich ausgestellten Impfunfähigkeitsbescheinigung | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Oberlandesgericht Celle Urt. v. 09.04.2024, Az.: 2 ORs 29/24 Verurteilung wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses im Falle einer ärztlich ausgestellten Impfunfähigkeitsbescheinigung Bibliographie Gericht OLG Celle Datum 09.04.2024 Aktenzeichen 2 ORs 29/24 Entscheidungsform Urteil Referenz WKRS 2024, 13811 Entscheidungsname [keine Angabe] ECLI ECLI:DE:OLGCE:2024:0409.2ORS29.24.00 Verfahrensgang vorgehend AG Stolzenau - 23.10.2023 - AZ: 4 Cs 76/23
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Zu früh gefreut... Leider gibt es eine für uns eher unerfreuliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 07.05.2024. Bei dieser Entscheidung geht es um dieselbe Familie, für die RAin Dr. Meyer-Hesselbarth bereits den und den erwirkt hatte. Wir hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass der BayVGH die Frage aller Fragen zur Zulässigkeit von Zwangsgeld noch immer nicht geklärt hatte, sondern den September-Beschluss darauf abstellte, dass die Behörde ihr Entschließungsermessen nicht ausgeübt hatte, und den Januar-Beschluss darauf, dass die Erfüllungsfrist zu kurz bemessen war. Nun hat der BayVGH aber klargestellt, dass Zwangsgelder grundsätzlich zulässig sind. Doch auch hier wieder ist nicht klar, wie "grundsätzlich" dieses "grundsätzlich" ist, denn besagte Familie hatte laut Beschluss vom 21.09.2023 ein Gutachten von Dr. Sönnichsen () vorgelegt und bei Kontraindikationsnachweisen ist nun einmal der zur Vorlage verpflichtete in der Beweispflicht. Hat der VGH Bayern dieses Mal tatsächlich gesagt, dass Zwangsgelder immer zulässig sind? Oder hat der VGH Bayern gesagt, dass in diesem Fall Zwangsgelder zulässig sind, in dem die Eltern offensichtlich eine Kontraindikation behauptet hatten, dafür jedoch bis heute den Beweis nicht angetreten sind? Zumindest ergibt sich aus den Beschlüssen nicht, dass sie sich bemüht hätten, selbst einmal einen Allergologen aufzusuchen oder das Blut des Kindes in ein Labor geschickt hätten, um dort Tests wie IgE, LTT, BAT, BDT usw. durchführen zu lassen. Fragen über Fragen... Hier wird ein Bundesgesetz in jedem Landkreis anders angewendet und niemanden interessiert es. Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit?
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 02.06.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2024-06-02-MSG Umsätze ZSF.pdf

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Wieder mal ein Brief an unsere Abonnenten... Liebe Impfmündige, heute mal wieder eine positive Botschaft: Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat vor dem VG München einen Erfolg gegen die Landeshauptstadt München errungen. Mehr dazu erfahrt ihr in seiner Pressemitteilung unter https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Erfolg_von_Rechtsanwalt_Dr._Lipinski_gegen_die_Landeshauptstadt_Muenchen_-_aufschiebende_Wirkung_gegen_Zwangsgeldandrohung_angeordnet oder auch direkt im Beschluss des VG München https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-9111 Es geht wieder einmal um das Thema Zwangsgeld(androhung) gegen "impfunwillige" Eltern schulpflichtiger Kinder. Es ist erfreulich, dass zumindest für den Freistaat Bayern das Thema Zwangsgeldandrohung immer mehr seinen Schrecken verliert, wenngleich der juristische Kampf gegen das (gesamte) sog. "Masernschutzgesetz" in allen 16 Bundesländern auf der Tagesordnung bleibt. Nicht nur mit unserer Verfassungsbeschwerde, auch mit dieser Plattform sind wir ein wichtiger Teil des juristischen Kampfes gegen das "MSG". Dieser Kampf kostet Geld, Zeit, Aufwand. Daher bitten wir Euch um Spenden* auf unser altbekanntes Konto: IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG oder alternativ über PayPal: https://www.paypal.com/pools/c/94csLNtnhC Zu Wahrheit des juristischen Kampfes gegen das MSG gehört es auch, dass unsere Verfassungsbeschwerde vermutlich auch 2024 eher nicht beschieden werden wird! Denn unser Verfahren ist in der Jahresvorausschau des Bundesverfassungsgerichts immer noch nicht aufgeführt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html Das Bundesverfassungsgericht befasst sich daher weiterhin mit unseren vielfältigen Argumenten — oder auch nicht. Lasst uns weiter gemeinsam hoffen, dass das Masernschutzgesetz bald Geschichte ist 🙏 * Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Erfolg von Rechtsanwalt Dr. Lipinski gegen die Landes-hauptstadt München - aufschiebende Wirkung gegen Zwangsgeldandrohung angeordnet - Pressemitteilungen
Rechtsanwalt Dr. Lipinski konnte einen weiteren Erfolg, betreffend die Thematik einer Zwangsgeldandrohung gegen ein impfrealistisches Ehepaar eines schul-pflichtigen Kindes, erzielen. Mit Beschluss vom 11.04.2024, Az. M 26a S 23.4202, ordne-te das...
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AG Lüdenscheid... Nicht zum ersten Mal hat das AG Lüdenscheid (Märkischer Kreis) am gestern ein Verfahren eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt. Beim neuesten Fall lag dem Gesundheitsamt Altena nicht nur der Nachweis der Einrichtung vor, dass dort eine anerkennungsfähige IUB vorgelegt wurde, sondern auch gleich zwei IUBs von zwei verschiedenen Ärzten. Leider verweist das Gesundheitsamt Altena immer wieder auf eine abschließende Liste mit Diagnosen des RKI zu Kontraindikationen, die das RKI selbst jedoch gar nicht kennt, auch nicht auf Nachfrage 🤷‍♀️ Außerdem werden ärztliche Atteste prinzipiell immer abgelehnt mit der Bemerkung, es handele sich nicht um eine "absolute Kontraindikation". Auf eine ggf. vorliegende "relative Kontraindikation" wird gar nicht erst eingegangen. (Zwischenfrage: Wo steht noch einmal im Gesetz, dass ausschließlich absolute Kontraindikationen anerkannt werden können 🤔) Die Eltern hatten dem AG Lüdenscheid dargelegt, wie ein Amt eigentlich mit einem Attest umgehen sollte, das sehr wohl Diagnosen enthält, die überprüfbar sind, dies alles basierend auf den Darlegungen des VGH Bayern und des VG Düsseldorf: 1. Die Einrichtung hat Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises. Laut Rechtsprechung darf ausschließlich bei sog. „berechtigten Zweifeln“ gemeldet werden, d.h. diese Zweifel müssen gerichtsfest dargelegt werden können. Sie sind damit in der Akte zu dokumentieren. ⬇️ 2. Die Einrichtung meldet jedoch ausschließlich „personenbezogene Angaben“ gem. § 2 Nr. 16 IfSG ans Gesundheitsamt. ⬇️ 3. Auf Basis der Meldung der Einrichtung kann (muss aber nicht!) das Gesundheitsamt sich bei den betroffenen Personen melden und weist erst einmal informell auf das Masernschutzgesetz hin (§ 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG), ggf. verbindet es dies gleich mit einer Anhörung nach § 28 VwVfG vor Erlass eines Verwaltungsaktes, mit dem es zur Vorlage eines Nachweises verpflichtet. ⬇️ 4. Das Gesundheitsamt fordert per Verwaltungsakt (§ 20 Abs. 12 Satz 1 i.V.m. Satz 7 IfSG) die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zur Vorlage eines Nachweises gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG auf. ⬇️ 5. Die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person legt einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Variante 2 IfSG vor. ⬇️ 6.a) Das Gesundheitsamt erkennt diesen Nachweis an. Verfahren beendet 🎉 ↔️ Oder: 6.b) Das Gesundheitsamt hat Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit. ⬇️ 7. Das Gesundheitsamt möchte aufgrund von Zweifeln eine Untersuchung anordnen und teilt dies der zur Vorlage des Nachweises verpflichteten Person mit. Es benennt nicht nur die Zweifel (berechtigte Zweifel = gerichtsfeste Darlegung), sondern hört gleichzeitig die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person gem. § 28 VwVfG vor Erlass der Anordnung einer Untersuchung an. ⬇️ 8. Das Gesundheitsamt ordnet eine Untersuchung an. ⬇️ 9.a) Das Gesundheitsamt erkennt diesen Nachweis an. Verfahren beendet 🎉 ↔️ Oder: 9.b) Das Gesundheitsamt schließt den Fall ohne explizite Anerkennung des Nachweises. Verfahren beendet 🎉 Es folgte der Vergleich zum vorliegenden Fall: "Die o.b. Punkte 1. und 2. können wir ohne Akteneinsicht leider nicht überprüfen. Den Punkt 3. hat es im vorliegenden Fall nur ohne Anhörung gegeben, den Punkt 4. gar nicht. Wir haben dennoch gem. Punkt 5. Einen Nachweis vorgelegt und können mutmaßen, dass das Gesundheitsamt Zweifel gem. Punkt 6.b) hatte, die uns gegenüber jedoch nicht benannt wurden (Punkt 7.). Das Gesundheitsamt hat keine Untersuchung nach Punkt 8. angeordnet." Herzlichen Glückwunsch von uns in den Märkischen Kreis ❤️
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Warnung!!! Wir sind zwar nicht die großen Warner und Mahner, aber aufgrund der Ereignisse der letzten Wochen und einigen Eltern, die leider keine Rechtsmittel gegen Zwangsgeldandrohungen eingelegt haben, müssen wir uns jetzt doch mal zu Wort melden. Es gibt hier auf Telegram einen Kanal "Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist". Dieser stellt ein Musterschreiben zur Verfügung und nennt dieses einen Einspruch gegen Zwangsgeld. Es ist unter folgendem Link abrufbar: 👉 Und wir hatten uns schon gefragt, woher auf einmal die Idee kommt, dass man Einspruch statt Klage gegen einen solchen Bescheid einlegen kann 🙈 Uns ist aktuell kein Bundesland bekannt, in dem Einspruch das Rechtsmittel gegen einen Zwangsgeldandrohungsbescheid oder gegen einen Zwangsgeldfestsetzungsbescheid im Rahmen des Masernschutzgesetzes ist, auch nicht gegen Nachweisvorlage-Anordnungsbescheide. (Beim Finanzamt sieht das anders aus 😉) Zwar sind die Behörden angehalten, zugunsten von Laien solche Schreiben großzügig auszulegen, so dass der Einspruch dann eben als Widerspruch anerkannt wird, aber im Fall der Notwendigkeit einer Klage hat man dann schlichtweg die Klagefrist versäumt und das angedrohte Zwangsgeld wird fällig, u.U. sogar nur das erste von mehrfachen Zwangsgeldern. Wenn man einmal in der Spirale drin hängt... Daher eine Bitte an alle: Lest euch bitte die Rechtsbehelfsbelehrung durch und wählt genau das Rechtsmittel, das dort angegeben ist! ... es sei denn natürlich, ihr seid Anwalt und wisst, dass die Rechtsbehelfsbelehrung falsch ist.
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Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
‼️Muster-Einspruch gegen die Zwangsgeldfestsetzung durch das Gesundheitsamt in Sachen Masernimpfung‼️ Eltern gegen die ein Zwangsgeld festgesetzt wurde können den Muster-Einspruch nutzen um sich gegen das Zwangsgeld zu verteidigen. Um den Muster-Einspruch nutzen zu können müssen die fehlenden Angaben eintragen werden. Anschließend können Sie ihn versenden. Das Gesundheitsamt wird Ihnen dann die Akte übersenden. Danach muss der Einspruch entsprechend begründet und die Aufhebung des Zwangsgeldes beantragt werden. Gerne helfe ich Ihnen dann bei der Formulierung und wenn Sie Fragen haben, können Sie mich natürlich gerne über die E-Mail-Adresse: christian.dahlmann@protonmal.com kontaktieren. Meine juristische Hilfe ist grundsätzlich kostenlos. Lieben Gruß Christian Dahlmann t.me/DahlmannChristian
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Presseschau... Und noch ein Artikel aus der Presse zum Thema Masernschutzgesetz, diesmal aus der LVZ Muldental vom 04.05.2024 (Seite 33).

LVZ-Muldental-04.05.2024-Seite-33.pdf

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Presseschau... Heute war ein Artikel über das Masernschutzgesetz in der LVZ Delitzsch-Eilenburg (Seite-30). Dieser wurde mir gerade zugesandt.

LVZ-Delitzsch-Eilenburg-17.05.2024-Seite-30.pdf

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Hilfe-Gesuch 🙏 Viele von euch kennen ja schon unseren Drive-Ordner, in dem wir allerlei Dinge zum Thema Masern sammeln. 👉 Aktuell gibt es immer mehr Gesundheitsämter, die grenzwertige Titer ablehnen, obwohl die Ärzte eine Immunität bescheinigt haben. Auf Sension sind sie besonders scharf. Es gibt auf unserem Drive einen Unterordner Immunität — ELISA 150. Den würde ich gerne, sofern möglich, noch weiter füllen. Solltet ihr irgendwelche weiteren Belege, Publikationen etc. finden, dass ein ELISA von 150 schon einen Schutz bietet, teilt doch bitte den Link dazu im Chat, damit ich den Ordner entsprechend ergänzen kann.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 08.05.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2024-05-08-MSG Umsätze ZSF.pdf

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Schwäbisch Hall... Während Corona haben wir bereits gelernt, dass u.a. unsere Katzen mehr Rechte hatten als wir Menschen, die durften nämlich sogar noch nach 21 Uhr auf der Straße herumspazieren. Auch dürfen Hunde- oder Katzen-Welpen erst frühestens mit acht bzw. zwölf Wochen von ihren Mamis weggenommen werden, während Babys von Leihmüttern oder bei geplanter Adoption direkt nach der Geburt ihren Müttern weggenommen werden. Ob dies das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall dazu motiviert hat, die Prüfung der vorgelegten Nachweise im Rahmen des Masernschutzgesetzes ans Veterinäramt zu delegieren 🤔
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AG Waldshut-Tiengen... Erinnert ihr euch noch an unsere Posts vom Gesundheitsamt bzw. der Bußgeldstelle des Landkreises Waldshut-Tiengen? und Wir hatten darin u.a. einen Schwaben-Spartipp mit euch geteilt und euch ein bisschen Einblick in das Chaos einer Behörde gewährt. Nunja, das Amtsgericht hat zwischenzeitlich gleich mehrere Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit, nämlich dann, wenn die Eltern eine IUB vorgelegt hatten und das Amt diese nur nicht überprüfen wollte, jedoch anerkannt hatte, dass es eigentlich eine Untersuchung hätte anordnen müssen. Es wurden aber auch Fälle eingestellt, in denen die Eltern noch einmal vor Gericht dargelegt hatten, warum sie sich gegen eine Impfung entschieden haben. Das AG sah es in diesen Fällen als ausreichend an, dass die Eltern auf die Schreiben des Amts jedes Mal in der gesetzten Frist reagierten und der Impfstatus bekannt gegeben wurde, so dass im Falle eines Ausbruchgeschehens sofort Seitens des Amts reagiert werden kann.
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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
Waldshut-Tiengen... Heute möchte ich gerne einmal einen Schwaben-Spartipp mit euch teilen. Im Rahmen einer Akteneinsicht beim Gesundheitsamt Waldshut-Tiengen befand sich ein sehr interessantes Schreiben des Gesundheitsamts an die Bußgeldstelle in der Fallakte. Diesen Auszug daraus wollen wir euch einfach nicht vorenthalten (s.o.). Für alle, die das Beamtendeutsch nicht verstehen, hier die Übersetzung: "Wir hatten keine Lust, das Kind auf Impffähigkeit oder Impfunfähigkeit zu untersuchen. Außerdem kostet das Geld, und zwar Geld aus dem Topf des Landratsamts. Da wir dieses Geld sparen wollten, haben wir uns entschieden, stattdessen lieber den Eltern ein Bußgeld zu vergeben. So sparen wir das Geld für die Untersuchung und nehmen gleichzeitig noch Geld fürs Landratsamt ein."
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آخر تحديث بتاريخ: ١١.٠٧.٢٣
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