Landesmedienanstalt gegen Multipolar
Das Onlinemedium Multipolar, das in diesem Jahr die vom RKI heraus geklagten Sitzungsprotokolle veröffentlicht hat, bekam am 23. August
eigenen Angaben zufolge Post von der Landesmedienanstalt NRW mit Sitz in Düsseldorf. Darin wurde dem Portal mitgeteilt, dass vier ihrer in den Jahren von 2020 bis 2024 veröffentlichten Beiträge nicht journalistischen Standards genügen würden. Kritisiert wurden ausschließlich Beiträge, die sich auf die Coronapolitik beziehen.
So kritisierte die Medienanstalt beispielsweise ein Interview mit dem Arzt und Psychologen Prof. Christian Schubert, der darlegte, dass die Coronamaßnahmen zu einem Rückgang der Lebenserwartung geführt hatten. Die von ihm angeführten 1,76 Millionen Lebensjahre, welche die Coronamaßnahmen allein in der Schweiz gekostet haben könnten, bezeichnet die LfM als "unbelegt", ihre Herkunft als "unklar". Das sind freilich Vorwürfe, die den öffentlich-rechtlichen Medien bezüglich der Coronaberichterstattung nie gemacht wurden. Dabei waren die vermuteten und behaupteten Coronatoten immer schon eine Ausgeburt der Fantasie.
Die Landesmedienanstalten sind seit 2020 auch verantwortlich für Online-Medien, und fordern von ihnen ein, was die öffentlich-rechtlichen und Konzernmedien nie leisten müssen: Die Wahrheit. Damit sind die Landesmedienanstalten eine Kontroll- und Zensurinstanz, die sich auch schon über das Portal apolut hergemacht, und diesem eine "Bearbeitungsgebühr" von 800 Euro pro moniertem Artikel aufgezwungen haben.
Multipolar hat nun bis Ende September Zeit nachzuweisen, dass die beanstandeten Artikel "angepasst" - sprich, gelöscht, oder die betreffenden Informationen herausgenommen wurden. Verantwortlich für das Schreiben sind LfM-Direktor Tobias Schmid und Justiziarin Laura Braam, die beide eine Vergangenheit im privaten Medienbereich haben - nämlich bei RTL.
Offiziell gibt sich die Landesmedienanstalt als staatsfern, doch Schmids Vorgänger an der LfM-Spitze, Jürgen Brautmeier erklärte schon vor einigen Jahren:
In der Realität konnte man eine große Politiknähe beobachten, weil Struktur, Spitzenpersonal und Aufgabenstellung der nordrhein-westfälischen Medienanstalt immer wieder parteipolitischen Interessen unterworfen wurden bzw. entsprechende Beeinflussungsversuche stattfanden.
Multipolar hat bereits 2023 in einer
Recherche bezweifelt, dass der betreffende § 19 des Medienstaatsvertrages, der die Sorgfaltspflichten normiert, überhaupt verfassungsgemäß ist. Denn letztlich geht es bei demokratischen Medien gerade um das Ringen um die Wahrheit, und diese kann nicht einseitig von einem Medium gefunden, und schon gar nicht verkündet werden. Wenn man zudem die Öffentlich-rechtlichen Medien an diesem Standard messen würde, müsste das Ergebnis doch sehr zu deren Ungunsten ausfallen.
Multipolar schreibt dazu weiter:
So argumentiert der Medienrechtler Wolfgang Lent, die Regelungen träfen ausschließlich Online-Medien, was Indiz für eine Sonderrechtsregelung sein kann. Zudem sei nicht klar definiert, wer unter das Gesetz falle. Vor allem aber würde die Kontrollfunktion gegenüber dem Staat ausgehebelt, wenn Journalisten bei ihrer Recherche Rücksicht auf Staatsbelange nehmen müssten. Lent: „Eine Behördenaufsicht über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten führt gerade in diesen Fällen zu inakzeptablen Rahmenbedingungen der online-journalistischen Arbeit.“
Ein solcher Schritt des Staates war nach den Veröffentlichungen der RKI-Files zu erwarten. Die Regierung widersetzt sich mit allen Mitteln der Wahrheitsfindung, und greift oppositionelle Medien an, wie schon apolut oder Compact zuvor. Dies ist ein weiterer Angriff auf die Medien- und Pressefreiheit, und damit auf den freien Informationsfluss. Multipolar lässt das Schreiben derzeit prüfen, um das weitere Vorgehen zu bestimmen.
In diesen Fällen kann man den betroffenen Medien helfen, indem man sie monetär unterstützt - denn solche Verwaltungsverfahren kosten Geld.
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Felix Feistel, freier Journalist und Autor bei
manova.news,
apolut.net und anderen.
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