AfD-Mann schuldig
Im Zweifel gegen den Angeklagten? Das Urteil gegen Björn Höcke wirft Fragen auf
Der AfD-Politiker Björn Höcke ist vom Landgericht Halle wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einem Strafgeld von 13.000 € verurteilt worden. Ob das Urteil so tatsächlich die erwartete und von vielen gewünschte Wirkung hat, bezweifelt Politik-Experte Jürgen W. Falter.
Manchmal zweifelt man an der Urteilsfähigkeit oder sagen wir vielleicht Weisheit unserer Gerichte. Höcke wird dieser Richterspruch bei seinen Anhängern nicht schaden. Ganz im Gegenteil dürften diese sich in ihrem Misstrauen gegen die Institutionen der Bundesrepublik und insbesondere die Gerichte bestätigt fühlen. Man muss nur in die Kommentare unter den Beiträgen auf
focus.de schauen. Tatsächlich ist der Richterspruch Wasser auf die Mühlen vieler AfD-Anhänger.
Er schadet eher dem Ansehen des Gerichts und unseres Rechtssystems als dem der AfD und Björn Höckes. Auch passt er zum in der Bevölkerung weit verbreiteten Gefühl einer immer stärker eingeengten Meinungsäußerungsfreiheit. Wie wir aus Umfragen wissen, ist eine zunehmende Zahl von Bürgern der Auffassung, sie könnten in der Öffentlichkeit nicht mehr offen ihre Meinung sagen; man müsse vorsichtig sein, weil man gleich politisch stigmatisiert und in die rechte Ecke gestellt werde. Und wenn etwas strafbar sein sollte, von dem ich nicht weiß und als Normalbürger auch nicht wissen kann, dass es das ist, trägt das zur Entfremdung vieler, nicht nur von AfD-Anhängern, vom politischen System der Bundesrepublik bei
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Im Zweifel gegen den Angeklagten? Das Urteil gegen Björn Höcke wirft Fragen auf
Der AfD-Politiker Björn Höcke ist vom Landgericht Halle wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einem Strafgeld von 13.000 € verurteilt worden. Ob das Urteil so tatsächlich die erwartete und von vielen gewünschte Wirkung hat, bezweifelt Politik-Experte Jürgen W. Falter.