👆 Aber der Richter hat doch gesagt...
Ein von uns oft geäußerter Gedanke ist, dass Richter, angesichts ihrer beruflichen Stellung, über das erforderliche Wissen verfügen müssen, oder?
In diesem Zusammenhang möchte ich (oben) gerne einen Beschluss des OLG Rostock teilen, der einen Bußgeldbescheid aufgehoben hat, welcher gegen zwei Eltern gemeinschaftlich erlassen worden war — also einen sogenannten "Doppeldecker".
Bereits vor der Verhandlung hatten die Eltern beim Gesundheitsamt angefragt, ob die zugrunde liegenden Aufforderungsschreiben per Verwaltungsakt ergangen seien. Das Gesundheitsamt verneinte dies. Während der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte die vorsitzende Richterin jedoch klar, dass es sich selbstverständlich um Verwaltungsakte handelte, gegen die die Eltern jedoch keine Rechtsmittel eingelegt hätten. Dies wurde sinngemäß als ein Versäumnis der Eltern dargestellt — so nach dem Motto: Selbst Schuld, eben 🤷♀️
Auch als die Eltern darauf hinwiesen, dass ein Bußgeldbescheid, der sich gegen zwei Personen mit einer einheitlichen Summe richtet, rechtswidrig sei, erklärte die Richterin, dass dieser Fehler im Rahmen der Verhandlung "geheilt" worden sei.
In der darauffolgenden Instanz vor dem OLG Rostock beauftragten die Eltern eine Anwaltskanzlei. Schon in der Erwiderung auf die Rechtsbeschwerde stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass sie der Beschwerdeschrift in vollem Umfang zustimmt, und und setzte sogar noch eins drauf, indem sie darauf verwies, dass das Urteil ja nicht einmal ordentlich zugestellt worden ist.
Am Ende wurden die Bußgeldbescheide — sorry, ich meinte natürlich: wurde der Bußgeldbescheid — zurückgenommen, weil es unzulässig ist, einen einzigen Bußgeldbescheid mit einer einzigen Summe gegen mehrere Leute zu erlassen.
Ich weiß, dass einige hier mitlesen, die sich nicht getraut haben, in die nächste Instanz zu gehen, obwohl sie auch so einen "Doppeldecker" hatten.
Ich weiß auch, dass es hier einige gibt, die vor Gericht ihre Einsprüche zurückgenommen haben, weil die Richter meinten, sie hätten den Bußgeldbescheid nun geheilt.
Dieser Beschluss des OLG Rostock sagt ganz konkret und sogar in Bezug auf das Masernschutzgesetz etwas anderes und es ist noch nicht zu spät, jetzt noch gegen eure Bußgeldbescheide vorzugehen. Anwälte helfen euch dabei, wenn ihr es nicht alleine machen wollt 🙏
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